Aktuelles 2022
Erneute Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
05.10.2022
Mit Wirkung zum 21.09.2022 wurde überraschend die BEG geändert. Von der Optimierung im Sinne der ZVSHK-Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" sind Gebäude über 1000 m² bzw. ab 6 Wohnungen ausgeschlossen worden. Damit sind nach EnSimiMaV verpflichtete Gebäude nicht förderfähig.
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Ab 1. Oktober 2022 verpflichtend Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich
04.10.2022
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung.
Die EnSimiMaV verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie sollen u.a. ihre Heizungseinstellungen überprüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden. In einem vereinfachten Verfahren ist (visuell) zu prüfen:
- ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
- ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
- inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten
Weitere Informationen sowie verschiedene Dokumente finden Sie unter: https://www.zvshk.de/technik/news/heizungs-klima-lueftungstechnik/details/artikel/7682-heizungspruefung-und-hydraulischer-abgleich/
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Fördersätze im Heizungstausch ändern sich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen ab 15.08.2022
09.08.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, werden die BEG insgesamt und auch die BEG-Einzelmaßnahmen angepasst. Durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen wird die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl durch die Anpassung reduziert.
Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt. Zweitens, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.
Was gilt für gasverbrauchende Anlagen?
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine arbeitet die Bundesregierung verstärkt daran von russischem Gas und Öl unabhängig zu werden. Die BEG-Förderung ist dabei ein Schlüssel für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders gestärkt werden.
Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen:
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Weitere Infomationen finden Sie auf: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html?nn=15129584
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Informationen des Heizungshandwerks zum Energiesparen Heizenergie und Heizkosten sparen - Tipps für Hauseigentümer und Mieter
18.07.2022
Das weltpolitische Geschehen infolge des Ukraine-Kriegs hat in Deutschland für Verunsicherung hinsichtlich der Versorgung mit Heizenergie geführt. Dies gilt insbesondere für Heizungsanlagen, die mit Öl und Erdgas betrieben werden. Nachdem die Gaslieferungen aus Russland über die Nord Stream 1‐Leitung stark reduziert wurden und das Preiseniveau am Gasmarkt auf einem hohen Niveau ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt.
Zur Beruhigung vorweg: Ihre Wärmeversorgung ist akut nicht gefährdet. Gleichwohl macht es Sinn, jetzt alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen, denn erstens braucht es Zeit, die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Importen zu reduzieren und zweitens steigen die Energiepreise gerade exorbitant. Es geht also auch darum, dass die Heizkosten bezahlbar bleiben. Informationen zum Energiesparen finden Sie unter: https://www.wasserwaermeluft.de/heizenergie-und-heizkosten-sparen
mehr erfahrenMDR Aktuell Heizungsbauer verzeichnen Rekordnachfrage: Kunden wollen weg von Öl und Gas
28.04.2022
Aufgrund der steigenden Energiepreise wollen viele Hausbesitzerinnen und -besitzer ihre Heizung wechseln und auf energiesparendere Varianten setzen. Die Nachfrage nach einem Heizungswechsel ist so stark gestiegen wie noch nie, doch die Heizungsbauer stoßen aufgrund von Lieferproblemen und Fachkräftemangel an ihre Grenzen.
mehr erfahrenCheckliste und Verträge nach Vertragsabschlüssen Neue Erlasse zu Preissteigerungen
31.03.2022
Neue Erlasse auf Bundesebene
Seit dem 25. März 2022 hat das Bundesbau- und des Bundesverkehrsministeriums zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukrainekriegs neue Erlasse veröffentlicht.
Laufende Vergabeverfahren
Soweit Vergabeverfahren bereits eingeleitet sind, aber die Angebote noch nicht geöffnet wurden, sind Stoffpreisgleitklauseln nachträglich einzubeziehen. Ausführungsfristen sind an die aktuelle Situation anzupassen. Gegebenenfalls ist die Angebotsfrist zu verlängern.
Grohe strapaziert die Nerven des Handwerks
31.01.2022
Die neue Vertriebsstrategie der Firma Grohe setzt auf "unterschiedliche Kanäle", wie es verwaschen ausgedrückt wird. Klartext ist: Der Baumarkt wird aktiver bedient. Nun, das allein hebt Grohe noch nicht von anderen Baumarktbelieferern ab. Es ist die neue Qualität der dahinter steckenden Botschaft. Grohe schert sich einen Teufel um die Interessen seines – wie Grohe schreibt - "wichtigen Partners im dreistufigen Vertriebsweg". Mit Grohe QuickFix wird der Parallelwelt die Empfehlung vermittelt, dass der Endverbraucher die günstig erworbene Armatur ruhig auch noch selbst einbauen soll...
Damit ist Grohe ganz objektiv auf dem Weg vom Marktpartner des Handwerks zu einem x-beliebigen Anbieter, auch wenn es subjektiv von Grohe anders beteuert wird.
Der Präsident des ZVSHK, Michael Hilpert, hat dazu klare Worte gefunden. (lesen Sie weiter)
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